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Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument – Welche Regelungen sind notwendig?

Pressemeldung
von links: Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Moderator Gerhard Schröder und Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)
von links: Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Moderator Gerhard Schröder und Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)

Die Branche hat über den Abschluss von Tarifverträgen ihre Hausaufgaben gemacht und wird diesen Weg weiter fortsetzen.

Trotz der geänderten Rahmenbedingungen zeigt sich die Große Koalition entschlossen, die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Werkvertragsbereich umzusetzen. Dazu hat die Bundesarbeitsministerin Nahles in diesem Februar einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt. Befürwortern einer stärkeren Regulierung der Zeitarbeit geht auch dieser Entwurf nicht weit genug. Wie kann der Entwurf den Anforderungen aller entsprechen? Darüber diskutierten Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), und Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ).

„Die Leiharbeit muss aus Sicht der Gewerkschaften der betriebliche Ausnahmefall bleiben und Leiharbeiter dürfen nicht schlechter gestellt werden, als andere Beschäftigte. Das muss das Ziel des Gesetzentwurfes sein. Die Gewerkschaften sind bereit, über Tarifverträge weitere Details zu regeln, aber es muss einen klaren gesetzlichen Rahmen geben, der auch verhindert, dass Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden und es muss eine klare Abgrenzung zu Werkverträgen geben", erklärt Annelie Buntenbach.

„Der Diskussion um die Gesetzesentwurf liegt eine falsche Missbrauchsvorstellung zugrunde“, betont Werner Stolz: „Längere Überlassungen sind kein Missbrauch, wenn spätestens nach neun Monaten beziehungsweise 15 Monaten Equal Pay gezahlt werden muss. Bei gleicher Vergütung kann ich keinen Raum für Missbrauch erkennen. Unsere Branche hat über den Abschluss von Tarifverträgen (Branchenzuschlag und Mindestlohn) ihre Hausaufgaben gemacht und wird diesen Weg weiter fortsetzen.“ 

Ihr Ansprechpartner

Markus Schulte, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der PEAG Holding GmbH

Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PEAG Holding GmbH

Phoenixseestraße 21

44263 Dortmund