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Aktuelle Informationen zu Kurzarbeit und Beschäftigtentransfer

Pressemeldung

Die Politik will Unternehmen mit Steuererleichterungen, finanzieller Unterstützung und dem Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit zeitlich unterstützen. Infos dazu in unserem Newsletter.

Die Corona-Pandemie prägt unser öffentliches Erscheinungsbild - sowohl in den Medien, der Öffentlichkeit als auch in unserem Privatleben. Viele Menschen dürfen in diesen außergewöhnlichen Zeiten ihren Job unter besonderen Umständen weitermachen.

In der aktuellen Krise fällt mittlerweile der Blick neben den gesundheitlichen Gefährdungen und Einschränkungen auch auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland. Hier geht es aktuell vor allem um den Erhalt der Arbeitsplätze in den Unternehmen, damit neben der gesundheitlichen Bedrohung nicht auch noch die wirtschaftliche Bedrohung zunimmt. Die Politik setzt alles daran, mit Instrumenten, wie Steuererleichterungen, finanzielle Unterstützung der Unternehmen - auch durch das Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit -, zeitlich zu stützen und möglichst zu stärken.

Schnell in neue Beschäftigung oder qualifizieren

Dennoch wird es so sein, dass ein unausweichlicher Stellenabbau nicht zu vermeiden ist. Die Instrumente der Transferleistungen als Sonderform des Kurzarbeitergeldes sind dann vorgesehen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz aufgrund einer Betriebsänderung oder -schließung verlieren. Geförderte Maßnahmen sind dann die so genannten Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III, bei denen gekündigte Arbeitnehmer während der weiteren Beschäftigung in ihrer Kündigungsfrist auf neue Arbeitsplätze spätestens im unmittelbaren Anschluss an die Kündigungsfrist vermittelt werden.

Das so genannten Transferkurzarbeitergeld gemäß § 111 SGB III ist gemeinhin als Transfergesellschaft bekannt, das heißt die Arbeitnehmnden werden in neue befristete Arbeitsverhältnisse bei der PEAG Transfer GmbH als Transfergesellschaft übernommen. Das Entgelt der Beschäftigten in der Transfergesellschaft wird dabei von der Agentur für Arbeit bis zu zwölf Monate durch das Transferkurzarbeitergeld gefördert. Der bisherige Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge, die Urlaubs- und Feiertagsvergütungen sowie in der Regel eine Aufstockung auf das Transferkurzarbeitergeld. Ziel ist es, die Arbeitnehmer möglichst schnell in neue Beschäftigung zu vermitteln oder auch zu qualifizieren. 

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Ihr Ansprechpartner

Markus Schulte, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der PEAG Holding GmbH

Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PEAG Holding GmbH
Phoenixseestraße 21
44263 Dortmund

+49 231 99969-505