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EINSATZ MIT PERSPEKTIVE

Gemeinsam mit PEAG Personal Altersteilzeit umsetzen

Story
ATZ-Team der PEAG Personal GmbH: Valerie Schramm (links), Dennis Diederich und Daniela Gansauge
ATZ-Team der PEAG Personal GmbH: Valerie Schramm (links), Dennis Diederich und Daniela Gansauge

Potenzielle Kundenunternehmen erleben im ATZ-Team Rund-um-Service

Über Altersteilzeit wird aktuell in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hart gestritten, manche wollen sie reformieren oder sogar abschaffen. Bei PEAG Personal merken wir davon aber nichts, eher das Gegenteil. Unser ATZ-Team mit Valerie Schramm (links), Dennis Diederich und Daniela Gansauge hat aktuell gut zu tun. 

„Enorm viele Unternehmen sprechen uns im Augenblick an, weil sie wissen wollen, wie sie mit uns zusammen Altersteilzeit umsetzen können“, berichtet Dennis Diederich, Leiter Recht und Altersteilzeit bei PEAG Personal: „Auch Betriebsräte wollen verstehen, wie es am besten funktioniert, weshalb wir im November auch wieder beim Deutschen Betriebsrätetag in Bonn mit einem Infostand vertreten sind.“

Potenzielle Kundenunternehmen erleben im ATZ-Team einen Rund-um-Service. „Anfangs geht es erstmal darum, ob das Block-Modell oder das unverblockte vereinbart wird“, berichtet Daniele Gansauge. Ist man sich mit dem Kunden einig, werden dessen Beschäftigte, die sich für Altersteilzeit entscheiden, umfassend informiert, was für konkrete Auswirkungen der ATZ-Vertrag mit PEAG Personal hat. „Das passiert in Gruppenveranstaltungen, Online-Sitzungen und in persönlichen Einzelgesprächen oder am Telefon“, erzählt die ATZ-Expertin.

Gedanken um die Bezahlung

Besorgte Nachfragen kommen oft zu Rentenbeiträgen in Altersteilzeit. „Werden meine Beiträge zur Rentenversicherung während der Altersteilzeit nur hälftig gezahlt?“, fragen laut Valerie Schramm viele: „Nein“, erklärt sie, „trotz halbierter Arbeitszeit garantieren die gesetzlichen Regelungen, dass die Rentenbeiträge annähernd in der Höhe des vorherigen Niveaus gezahlt werden müssen.“

„Andere machen sich Gedanken um ihre Bezahlung“, weiß Daniela Gansauge: Verdiene ich bei Halbierung meiner Arbeitszeit nur fünfzig Prozent meines vorherigen Gehaltes? „Auch da ein Nein, denn gesetzlich ist es so geregelt, dass das Teilzeitgehalt um mindestens zwanzig Prozent des Teilzeit-Bruttoentgelta aufgestockt werden muss“, erklärt die ATZ-Expertin. Häufig sähen betriebliche und tarifliche Modelle jedoch höhere Aufstockungsregelungen vor.

Ihr Ansprechpartner

Markus Schulte, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der PEAG Holding GmbH

Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PEAG Holding GmbH

Phoenixseestraße 21

44263 Dortmund